Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen auf „gärtnerisch genutzten Flächen“ ganzjährig Baumarbeiten durchgeführt werden.
Welche Einschränkungen gelten hinsichtlich wild lebender Tierarten (z.B. brütender Vögel), sowie der örtlichen Baumschutzsatzung?
Warum sollten Bäume regelmäßig durch eine „fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme“ kontrolliert werden?
Hier finden Sie die Antworten: